Braunau am Inn :
Österreich enteignet Besitzerin von Hitlers Geburtshaus

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Seit 2011 steht Hitlers Geburtshaus leer. Heute steht zwar ein Gedenkstein davor. Eine Bildungsstätte oder ähnliches gab es hier aber nie.
Jahrelang quälten die Österreicher sich mit dem heruntergekommenen Haus in Braunau. Jetzt ist eine Entscheidung gefallen: Die Besitzerin wird enteignet.

Die Besitzerin von Adolf Hitlers Geburtshaus im österreichischen Braunau soll nach jahrelangem Streit über dessen Nutzung enteignet werden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ unter Berufung auf einen Gesetzentwurf aus dem österreichischen Innenministerium, der dem Magazin vorliegt.

Die Behörde will mit diesem Schritt demnach die „Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts“ oder ein „bejahendes Gedenken an den Nationalsozialismus“ unterbinden. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte dem „Spiegel“ die Enteignungspläne. Dies sei die einzige Möglichkeit, „eine Nutzung dieses Gebäudes im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung auszuschließen“.

Seit 2011 steht das Gebäude leer

In dem früheren Gasthaus im historischen Zentrum Braunaus kam der spätere Diktator Hitler am 20. April 1889 zur Welt. 1938 unter Denkmalschutz gestellt, wurde das Haus unter Androhung von Enteignung vom Nazi Martin Bormann gekauft und saniert. Nach Kriegsende kauften die ehemaligen Besitzer das Anwesen zurück. 1972 schlossen sie einen Mietvertrag mit dem Bundesinnenministerium in Wien, das wiederum an die Stadt Braunau untervermietete.

Die Besitzerin hatte die Nutzung des Gebäudes in den vergangenen Jahren erschwert: Weil sie behindertengerechte Umbauten ablehnte, zog 2011 mit dem Sozialverein Lebenshilfe der bislang letzte Untermieter aus. Der Moment erschien günstig, um endlich eine Bildungsstätte einzurichten.

Doch es fehlte an einem guten Konzept und am Willen der Eigentümerin, weshalb letztlich nichts geschah. Seitdem steht das Gebäude leer, für das der österreichische Staat weiterhin monatlich rund 5000 Euro Miete zahlt. Das Gesetz soll möglichst bis Ende Juni in Kraft treten, bis dahin soll eine Expertenkommission konkrete Vorschläge für die künftige Nutzung entwickeln.