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Entwurf SPD will Arbeitslosengeld bis zu 48 Monate ermöglichen

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz wird konkret: Ein Entwurf zeigt, wie die SPD die Agenda 2010 reformieren will: Ein neu geschaffenes "Arbeitslosengeld Q" soll dabei die Dauer von Arbeitslosenhilfe deutlich ausweiten.
Martin Schulz

Martin Schulz

Foto: Kay Nietfeld/ dpa

Die SPD will das Arbeitslosengeld I deutlich länger zahlen, wenn Erwerbslose an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen. Dies geht aus einem Beschlussentwurf für den Parteivorstand am Montag hervor, welcher der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Mit den von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ausgearbeiteten Vorschlägen konkretisiert die SPD die Ankündigungen ihres Kanzlerkandidaten Martin Schulz.

Über das Papier berichtet auch die "Süddeutsche Zeitung ". Dem drei Seiten umfassenden Vorschlag zufolge soll es für Arbeitslose ein Recht auf Weiterbildung geben. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird gesetzlich verpflichtet, Arbeitslosen ein Angebot für eine Qualifizierungsmaßnahme zu machen, wenn sie innerhalb von drei Monaten keine neue Beschäftigung finden.

Für die Dauer der Qualifizierung soll dem Papier zufolge ein neues "Arbeitslosengeld Q" eingeführt werden, das genauso hoch sei wie das reguläre Arbeitslosengeld I, aber nicht auf dessen Bezugsdauer angerechnet werde. Wer zum Beispiel bislang Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld I hat, könnte so künftig auf eine Bezugsdauer von maximal 48 Monaten kommen.

Bisher wird für die Zeit der Qualifizierung die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I um die Hälfte verringert. "Damit können Arbeitsuchende, die nicht direkt eine neue Stelle finden und sich gleichzeitig weiterqualifizieren, länger Arbeitslosengeld beziehen als bisher", heißt es in der Beschlussvorlage. Arbeitslosengeld I steht jedem zu, der innerhalb von zwei Jahren vor seiner Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig angestellt war.

Zudem soll die Schwelle für Arbeitslosengeld I sinken. Derzeit müssen dafür innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein. Künftig sollen zehn Beitragsmonate innerhalb von drei Jahren reichen. Dadurch "profitieren mehr Beschäftigte von dem Schutz der Arbeitslosenversicherung", heißt es in dem Beschlussentwurf. Das Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel etwa 60 Prozent des letzten Lohns. Der erhöhte Satz, der unter Berücksichtigung von Kindern gewährt werden kann, liegt bei 67 Prozent.

Für Hartz-IV-Bezieher soll darüber hinaus der Vermögensfreibetrag erhöht werden, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Es ist vorgesehen, dass dieser von 150 auf 300 Euro pro Lebensjahr steigt.


Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, das Arbeitslosengeld I betrage bei Verheirateten 67 Prozent des letzten Lohns. Tatsächlich steht dieser erhöhte Satz Arbeitslosen unter bestimmten Voraussetzungen zu, wenn sie selbst oder ihr Partner ein Kind haben. Wir haben die entsprechende Stelle im Text korrigiert.

koe/Reuters
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