Minderjährige Verheiratete : Innenministerium will Kinderehen annullieren
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Mädchen mit Kopftuch in Baden-Württemberg Bild: dpa
Regierungspolitiker sprechen sich für ein klares Verbot von Kinderehen in Deutschland aus. Religiöse Rechtfertigungen dürfe es für die Praxis nicht geben.
Das Bundesinnenministerium fordert, im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland zu annullieren. „Wir brauchen ein eindeutiges Verbot, Kinderehen aus dem Ausland in Deutschland fortzuführen. Kinderehen schaden Kindern immer“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU) als Reaktion auf neue Zahlen über minderjährige Verheiratete den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Dafür dürfe es auch keine religiösen Rechtfertigungen geben.
In Deutschland leben laut Ausländerzentralregister 1.475 minderjährige ausländische Personen mit dem Familienstand „verheiratet“, wie die Zeitungen zuvor berichtet hatten. 361 von ihnen seien jünger als 14 Jahre alt. Die Dunkelziffer ist nach Schätzungen vieler Experten aber noch deutlich höher. Die meisten registrierten minderjährigen Verheirateten stammen aus Syrien. Die große Mehrheit der registrierten Personen sind Mädchen.
„Zwangsehen dürfen wir nicht dulden“
„Niemand darf zu einer Ehe gezwungen werden, erst recht keine Kinder“, schrieb Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Freitag auf der Homepage seines Ministeriums: „Zwangsehen dürfen wir nicht dulden, sondern müssen entsprechende Schutzmechanismen für die Betroffenen noch umfänglicher in Gang setzen. Wir werden dazu noch in diesem Jahr einen konkreten Vorschlag auf den Weg bringen.“ Maas hatte am Montag eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Ländern und Bundesministerien einberufen.
Von einer Kinderehe ist die Rede, wenn mindestens einer der Partner minderjährig ist. In Deutschland ist eine Heirat ab 16 Jahren erlaubt, wenn ein Partner volljährig ist und die Erziehungsberechtigten der Eheschließung zustimmen. Bisher werden Kinderehen in Deutschland dann nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen, die zwischen 14-jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die Gerichte einen Ermessensspielraum.